Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Dezember 2022

 

 

 

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in den Waikiki Tattoo Studios

anzufertigenden Tätowierungen und Piercings unabhängig von der jeweils ausführenden Person

 

  1. Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert bzw. nur mit Einverständnis der Eltern. Personen unter Betreuung werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweisliche Betreuung berechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher eventuell vorhandener weiterer abwesenden Betreuer ebenfalls schriftlich erklärt wird.

 

  1. In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung (und damit einer vorher zu erstellenden Entwurfszeichnung) dadurch zustande, dass Waikiki den Kunden nach einer entsprechenden Terminanfrage ihrerseits einen Terminvorschlag macht (Angebot) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird (Annahme). Die Annahme wird durch die Zahlung der vereinbarten Vermittlungsgebühr / Anzahlung bestätigt.

 

 

Die Waikiki Tattoo-Studios sind lediglich ein Vermittler von Tattoo

Arbeitsplätzen.

Es vermittelt Kunden nach deren Anfrage an einen entsprechenden Artisten, welcher als selbstständiger Artist einen Platz im Studio gemietet hat.

Das Studio bietet jedem Kunden ein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht zu seinem gemachten Dienstleistungsvertrag an, dieses beginnt mit der Annahme des Kunden von seinem vorgeschlagenen Termin.

Nach diesen 14 Tagen, behält sich das Studio vor, die Anzahlung / Vermittlungsgebühr einzubehalten und aus Kulanz bei Terminabsagen die Gebühr als Gutschein zu erstatten.

Dies gilt bei Terminabsagen durch Kunden wie durch das Studio.

Bei Terminabsagen durch das Studio, werden wir jedem Kunden einen alternativen Artisten anbieten bzw. einen neuen Termin.

 

 

 

 

 

  1. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung wird

-unabhängig von den Kosten für die eigentliche Tätowierung - mit einem Stundensatz in Höhe von € 110,- berechnet. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Sollte der Entwurf anschließend durch uns in eine Tätowierung überführt werden, reduziert sich der Stundensatz auf € 70,- / Stunde.

Das Entgelt für die Entwurfsfertigung wird unmittelbar nach

Fertigstellung fällig. Es kann bei Umsetzung in eine Tätowierung im Zuge des ersten diesbezüglichen Tattoo Termins ausgeglichen werden. Sollte der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung kündigen, ist er nicht berechtigt, diese - auch nur in Teilen - von dritter Seite in eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie sonst - egal in welches Medium

- zu vervielfältigen oder sie vervielfältigen zu lassen. Die

Rechnung für die Entwurfszeichnung wird im Falle einer Kündigung seitens des Kunden mittels papierloser Verfahren (E-Mail) an den

Adressaten übermittelt.

 

 

  1. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt. Soweit eine Annahme unsererseits erfolgt, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen der Ziffer 4 dieser Vertragsbedingungen mit € 110,- / Stunde berechnet. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst im Zuge eines Tattoo Termins oder so spät äußert, dass dieser vor dem betreffenden Termin nicht mehr umgesetzt werden kann.

 

 

  1. Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von uns nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.

 

 

 

 

 

 

  1. Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens 4 Stunden. Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht.

 

 

  1. Von uns ausgegebene Gutscheine sind frei übertragbar. Sie unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 11 nicht vorliegen oder wenn das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Stechpunkt bestehen.

 

 

  1. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine

Vermittlungsgebühr. Die Gebühr dient zur Fixierung des vereinbarten Tattoo Termins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

 

  • der Kunde den Termin in der der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 tagen
nach Annahme des Termins von seinem Termin zurücktritt.

 

Eine Erstattung der Vermittlungsgebühr erfolgt grundsätzlich nur in Form eines frei übertagbaren Gutscheines. Sollte der Kunde seinen Termin ohne ersichtlichen Grund (Krankheit ) absagen, verfällt die Anzahlung. Eine Rückerstattung der Gebühr ist ausgeschlossen (auch als Gutschein ) sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung begonnen oder erstellt wurde.

Die Gebühr wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Gebühr mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen

Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Gebühr.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins

besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

 

Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.

 

 

 

  1. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden

Termins in bar.

 

 

  1. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation;
  • die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder
Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Coffein;
  • die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika;
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren;
  • eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowier Farben oder
sonstige Tätowier Mittel;
  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden;
  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht;
  • Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.

 

  1. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf

 

hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowier Farbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.

 

 

  1. Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

 

  1. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung - gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

 

 

  1. Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B.

Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische

Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowier Farbe, usw. können wir keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser

Vertragsbedingungen beruhen.

 

 

 

 

  1. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit Stechpunkt in Kontakt zu treten oder - bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten - einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.

 

 

  1. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nurdann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 9 zur Terminabsage sowie der Ziffer 11 entsprechend.

 

  1. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist.

 

 

  1. Der Kunde versichert gegenüber Stechpunkt, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.

Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.

 

 

  1. Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoo Studio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw.

Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

 

  1. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.

 

 

 

 

Karlsruhe, 07.12.2022 Waikiki Tattoo Studios


    Impressum:

     

    Angaben gemäß § 5 TMG

     

    LM Service International UG (haftungsbeschränkt)

    Amalienstraße 79

    76133 Karlsruhe

     

    Handelsregister: HRB 744285

    Registergericht: Amtsgericht Mannheim

     

    Vertreten durch:

     

    Matthias Schils

     

    Kontakt

     

    Telefon: 072140244682

     

    E-Mail: info@waikikistudios.de

     

    Umsatzsteuer-Identifikatiosnnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

    DE354196532

     

    Angaben zur Berufshaftplfichtversicherung

     

    INTER Allgemeine Versicherungs AG

     

     

    Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtstelle

     

    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.